Im dritten Jahr des Infinus-Prozesses hat das Landgericht Dresden am 09.07.2018 ein Urteil verkündet. Der Gründer der Infinus-Mutter Jörg Biehl sowie vier weitere Ex-Manager des Finanzdienstleisters sind zu Haftstrafen zwischen acht Jahren und vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, wie der Spiegel berichtet. Ein weiterer Angeklagter bekam viereinhalb Jahre Gefängnis wegen Beihilfe. Die Verurteilung lautet auf gewerbsmäßigen Banden- und Kapitalanlagebetrug. Das Gericht bestätigt damit, dass den 22.000 geschädigten Anlegern ein Betrugsschaden von 157,6 Mio Euro entstanden ist (Anlagesumme abzüglich des Wertes des Rückzahlungsanspruchs zum Zeitpunkt der Anlage). Der den Anlegern tatsächlich eingetretene Vermögensverlust sei noch deutlich höher. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Schneeballsystem und Scheingewinne
Die Anleger haben bis 2013 in Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen der Konzernmutter FuBus KG investiert. Allerdings war diese nicht in der Lage, die für die Orderschuldverschreibungen versprochenen Renditen zu erwirtschaften. Durch gruppeninterne Geschäfte wurden Scheingewinne erzeugt. Anleger erhielten Renditen nur aus eingeworbenen Geldern von Neuanlegern, sodass sich ein Schneeballsystem entwickelte. Zudem wurden die Vermittler darüber im Dunkeln gelassen, dass es sich um Scheingewinne handelte.
Renditeträchtig waren letztlich nur die mit einem Teil der Anlegergelder erworbenen Immobilien. Hier war aber das Volumen im Verhältnis zur gesamten Investitionstätigkeit zu gering, um die Rendite insgesamt zu erwirtschaften. Selbst das laut Einlassung der Angeklagten angestrebte Umsatzvolumen von 1 Mrd. Euro wäre hierfür nicht ausreichend gewesen.
Müssen Anleger Geld zurückzahlen?
Der Fall ist etwas Besonderes in der Reihe der Anlagebetrugsfälle, weil bis zum Zeitpunkt der Razzien durch die Staatsanwaltschaft Dresden im November 2013 keine Zahlungsschwierigkeiten vorgelegen haben sollen. Die gemeinnützige Verbraucherorganisation IG Infinus e.V., welche die Interessen von Anlegern und Gläubigern wahrnimmt, hat unter anderem deshalb Bedenken gegen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft sowie der Insolvenzverwalter geäußert. Weil es nach den von Wirtschaftsprüfern neuen Bilanzen gar keine Gewinne gab, sollen Insolvenzverwalter nach Berichten von ntv nun sogar Geld von den Anlegern zurückfordern. Auch wenn ein Urteil gefallen ist, so ist der Fall also wohl noch lange nicht abgeschlossen. (tos)
Landgericht Dresden, Urteil vom 09.07.2018, Az.: 5 KLs 100 Js 7387/12; noch nicht rechtskräftig
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